Coesfeld den, 25.August 2021
Eingereicht war am 15.07.2021 vor dem Verwaltungsgericht Münster ein Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilverfahren) zur Neubesetzung diverser Ausschüsse des Rates der Stadt Coesfeld. Diese Neubesetzung hatte die Fraktion „Familie“ nach neuer Fraktionsgründung in Sitzung des Rates vom 01.07.2021 zunächst beantragt. Der Rat der Stadt Coesfeld hatte diesen Antrag mit Stimmen von Grünen, Pro Coesfeld, SPD, Aktiv f. Coesfeld und FDP gegen Stimmen der Fraktion „Familie“ und CDU abgelehnt. Die Fraktion „Familie“ hat sich in dem von ihr dazu angestrengten Eilverfahren (Verfahren zwischen Fraktion FAMILIE und dem Rat der Stadt Coesfeld) auf einen Rechtsanspruch zur Neubesetzung und Berücksichtigung ihrer Fraktion in den Ausschüssen berufen und zur Verletzung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes durch die Entscheidung des Rates vorgetragen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat den Vorgang nunmehr mit Beschluss vom 24.08.2021 entschieden.
Dem Antrag der Fraktion FAMILIE wurde stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Münster erachtet die Neubildung von Ausschüsse aus Rechtsgründen für zwingend, da die Beigehaltung des „Status Quo“ den Spiegelbildlichkeitsgrundsatz wesentlich verletzt . Dem Rat ist damit aufgegeben, die Ausschüsse neu zu besetzen, wobei die neue Fraktion „Familie“ zu berücksichtigen ist. Allerdings begründet das Verwaltungsgericht seinen Entscheid gerade mit topaktueller Rechtsprechung des OVG NRW, bei dem es sich um das Rechtsmittelgericht handeln würde.